Tipps & Hinweise

Liebe Patientenbesitzer*innen,


wie Sie bereits den Medien entnehmen konnten, wurde eine Änderung der Gebührenordnung für Tierärzte (GOT) zum 22.11.2022 beschlossen. Es ist eine umfassende Erneuerung des Gebührenkatalogs mit einer Neuaufnahme von Leistungen sowie Anpassung der Gebührenhöhe. Mit Inkrafttreten dieser werden einige Behandlungen teurer aber auch einige Positionen (zB Röntgen, Kastration,...) günstiger für Sie werden.

Nicht nur aufgrund der aktuell steigenden Kosten sondern seit längeren war dieser Schritt für alle Tierarztpraxen nötig. Die letzte Anpassung der GOT erfolgte im Jahr 1999, also vor 23 Jahren! Kennen Sie ein Unternehmen welches über so einen langen Zeitraum seine Kosten nicht erhöht hat? Wir nicht...


Auch wenn diese Anpassung längst überfällig war, können wir Ihren teilweisen Unmut darüber nachvollziehen. Daher finden wir es wichtiger denn je mit entsprechenden Maßnahmen, wie zB. dem Abschluss einer Tierkrankenversicherung, eine Versorgung Ihres Haustieres sicherzustellen.


Bei Fragen helfen wir Ihnen gern weiter.

Ihr Praxisteam

Was nun?



Tierkranken-versicherungen


im Vergleich finden Sie für Hunde & Katzen
u.a. bei WWW.EISBAUMTABELLE.DE

Das neue TAMG (TIERARZNEIMITTELGESETZ)

AUF EINEN BLICK


Welche Vorschriften sind zu beachten und was bedeuten diese im Alltag?


Tierärzte dürfen eine tierärztliche Hausapotheke führen. Das heißt, sie dürfen Tierarzneimittel für die von ihnen untersuchten Tiere abgeben. Tierarztpraxen und -kliniken sind somit keine Apotheken im üblichen Sinn.


MEDIKAMENTE dürfen vom Tierarzt nur für die von ihm untersuchten Tiere und nur für den AKTUELLEN BEHANDLUNGSFALL abgegeben werden.


Die Menge der abgegebenen MEDIKAMENTE darf den aufgrund tierärztlicher Diagnose festgestellten BEDARF NICHT ÜBERSCHREITEN.


REZEPTE für Tiere dürfen nur in NORMALEN APOTHEKEN eingelöst werden. Tierärzte dürfen kein Medikament auf Anweisung oder Rezept eines anderen (Haus)Tierarztes abgeben.


Einige MEDIKAMENTE dürfen bei Hund, Katze oder Heimtier NICHT MEHR VERWENDET werden.


Manche ANTIBIOTIKA dürfen nur angewendet werden, wenn zuvor eine LABORPROBE zur weiteren Untersuchung eingeschickt wurde.


VERSCHREIBUNGSPFLICHTIGE MEDIKAMENTE dürfen nur direkt an den Tierhalter ausgehändigt werden. EIN VERSAND IST VERBOTEN.


MEDIKAMENTE dürfen vom Tierarzt nur ZUR VERNICHTUNG ZURÜCKGENOMMEN werden und nicht erstattet werden. Sie dürfen Medikamente mit dem Hausmüll entsorgen, wenn dieser (wie fast überall) an eine Müllverbrennung geht. NIE ÜBER WASCHBECKEN ODER TOILETTE ENTSORGEN!


Ein Verstoß gegen die Verordnung, z. B. durch unerlaubte Medikamentenrücknahme, kann für die verantwortlichen Tierärzte strafrechtliche und kammerrechtlich-disziplinarische Folgen haben.

Schutz vor Babesiose

Die Babesiose des Hundes breitet sich, wie ihre Überträgerzecke Dermacentor reticulatus, in Deutsch­land aus. Aktivitätsgipfel dieser Zecke sind Frühjahr und Herbst.

Das Video von ESCCAP Deutschland  informiert über die Babesiose und wie Hunde geschützt werden können.

Die Entscheidung für einen Hund ist immer eine langfristige verantwortungsvolle Aufgabe. Egal, ob aus dem Inland oder einem anderen Land: Tierschutz bedeutet auch, sich vor einer Hundeadoption zu informieren und damit unseriöse Tierhändler nicht zu unterstützen.


Hunde, die aus einem anderen Land nach Deutschland oder Österreich gebracht werden, müssen über einen sicheren Impfschutz verfügen. Ohne diesen besteht die Gefahr, dass erkrankte Hunde importiert werden oder sie sich nach der Ankunft mit Krankheitserregern infizieren können.


Unsere Empfehlung:


Schauen Sie nach einer kurzen Eingewöhnungszeit bei uns vorbei, um ihren Hund gesundheitlich komplett durchchecken zu lassen. So ermöglichen Sie ihm den bestmöglichen Start ins neue Leben.


Ihr Hund zeigt Krankheitsanzeichen? Dann vereinbaren Sie sofort einen Termin bei uns!




Weitere Informationen zum Thema Hunde-Adoption aus einem anderen Land finden Sie unter Lieblingstier


oder auch als Video von unserem Kollegen Dr. Karim Montasser:


Hilfreiche Reise-Infos finden Sie auch online unter: www.petsontour.de


Da sich die Coronalage nun immer weiter entspannt plant so mancher von uns jetzt seinen nächsten Urlaub mit dem geliebten Vierbeiner


Denken Sie bitte rechtzeitig daran sich über die Ein- und Wiedereinreisebestimmung zu informieren!


Nicht nur gültige Reisepapiere (EU-Heimtierausweis & Chip) werden benötigt, sondern auch eine gültige Tollwutimpfung und je nach Land auch eine Tollwuttiterbestimmung. Diese Blutuntersuchung MUSS mindestens 3 Monate vor Reiseantritt gemacht werden um aus einen Nicht-EU-Land (zB. Türkei ) wieder nach Deutschland einreisen zu dürfen!

Auch sollten Sie die mögliche Infektion ihres Vierbeiners an einer Infektionskrankheit nicht vernachlässigen und sich rechtzeitig über einen Schutz informieren!


Gern stehen wir Ihnen für alle Reisefragen in einem Beratungstermin zur Verfügung!


Ihr Praxisteam



Schöne Bescherung: 
Diese Gefahren lassen sich vermeiden


Die Weihnachtszeit beginnt und weihnachtliche Dekorationen, Pflanzen und Festtagsessen halten Einzug in unsere Häuser. Doch bergen sie potenzielle Gesundheitsgefahren für im Haushalt lebende Tiere. Erfahre hier, wie Du den Gefahren an Weihnachten vorbeugen kannst und was Du im Ernstfall wissen solltest:


Kein Festtagsschmaus

Für manche Tierbesitzer*innen ist die Versuchung in der Weihnachtszeit groß, ihr Haustier auch mit vermeintlichen Leckereien zu verwöhnen. Es empfiehlt sich jedoch, die üblichen Fressgewohnheiten auch in dieser Zeit beizubehalten. Somit sollten keine Mahlzeiten ersetzt, aber auch keine Reste als Snack verfüttert werden. Die zumeist fettige und salzige Nahrung des Menschen kann bei Tieren zu Magen-Darm-Problemen führen. Durchfall oder Erbrechen sind oft die Folge. Auch Gäste sollten daher unbedingt darüber informiert werden, was das Haustier fressen darf und was nicht. Außerdem können manche Essensreste wie Geflügelknochen oder Fischgräten sogar schwere Verletzungen verursachen. Sie können die Speiseröhre beim Passieren perforieren, dort stecken bleiben oder splittern und andere innere Organe verletzen.

Auch wenn es für viele Hunde sicherlich verlockend duftet, hefehaltiger Brotteig kann sich im warmen Magen sehr schnell ausdehnen und Alkohol entsteht, wenn er fermentiert.

Folgende Zutaten sollten ebenfalls nicht auf dem Speiseplan von Haustieren stehen:

Weintrauben, Rosinen oder Birkenzucker/Xylitol: Können zu Vergiftungen führen.

Nüsse, Schokolade oder alkoholische Getränke: Können ebenfalls zu Vergiftungen führen und Durchfall, Erbrechen oder eine lebensbedrohliche Bauchspeicheldrüsenentzündung (Pankreatitis) verursachen.


Gefährliche Dekoration


Nicht nur die Mahlzeiten vom Tisch können eine Gefahr darstellen, auch essbarer Weihnachtsschmuck ist nicht nahrhaft für Haustiere. Der Teig weist einen hohen Salzgehalt auf und kann zu Erbrechen, Durchfall und Bauch-Krämpfen führen. In einem Haushalt mit Tieren ist es außerdem wichtig, auf eine bruchsichere Weihnachtsdekoration zu achten. Zerbrechliche Christbaumkugeln beispielsweise können im Spiel leicht vom Baum geholt werden. Ihre Einzelteile können Schnauze, Speiseröhre und innere Organe verletzen. Aber auch Schnittverletzungen an den Pfoten sind möglich.

Dekorationen, die chemische Substanzen enthalten, sind ebenfalls mit Bedacht einzusetzen. Es empfiehlt sich beispielsweise, Schneesprays nur dort anzubringen, wo die Tiere nicht hinkommen.


Auf offenes Feuer – zum Beispiel Kerzen im Weihnachtsbaum – sowie auf Lametta sollte verzichtet werden. Hunde können mit ihrem wedelnden Schwanz Kerzen schnell umstoßen und auch Katzen klettern manchmal gerne in die interessant geschmückten Weihnachtsbäume. Wenn Lametta oral aufgenommen wird, können schwere Verdauungsprobleme entstehen.


Auch elektrische Leitungen und Geschenkverpackungen bergen Gefahren: Besonders Jungtiere oder Nager knabbern gerne auf Kabeln, dies kann zu Verbrennungen oder elektrischen Schocks führen. Vor allem Katzen verschlucken im Spiel schnell lose Geschenkbänder, welche sich gegebenenfalls um die Zunge wickeln. Im Darmtrakt können sie sogar einen Darmverschluss (Ileus) verursachen.


Pflanzen-Gefahr


Neben dem bekannten Weihnachtsstern zählen unter anderem Eibe, Mistelzweig und Stechpalme zu den für Tiere giftigen Dekorationspflanzen.


Weihnachtsstern:

Kann nach dem Verzehr Erbrechen, Appetitlosigkeit und Depression verursachen. Es wird empfohlen, das Futter für einige Stunden zu reduzieren. Die Symptome klingen dann in der Regel innerhalb von zwei Stunden ab. Ist dies nicht der Fall, ist unbedingt tierärztlicher Rat einzuholen.


Stechpalme:

Verschluckte Blätter oder Beeren können starkes Erbrechen und Durchfall verursachen. Dornen können Schnauze, Zunge und Lippen verletzen. Es wird geraten, solche Verletzungen mit Wasser zu reinigen und dem Tier Wasser oder Milch zur Verfügung zu stellen, um die Haut zu beruhigen.


Mistelzweig:

Seine Stängel, Blätter und Beeren sind leicht giftig. Er kann nach dem Verzehr Erbrechen, Appetitlosigkeit und Depression verursachen. Risiko ist die Dehydrierung des Tieres. Junge und ältere Tiere sollten in der Tierarztpraxis vorstellig werden.


Eibe:

Bis auf das rote Fruchtfleisch ist die gesamte Pflanze äußerst giftig. Sie kann das Herz auf verschiedene Weise beeinträchtigen oder schädigen.

Zur Übersicht wurden hier die wichtigsten Aspekte für ein sicheres Weihnachtsfest hier zusammengefasst.


Damit wünschen wir Euchn einen schönen 1. Advent & bleibt gesund!

Euer Praxisteam



Quellen:

TFA Portal & Veterinärmedizinische Universität Wien: Gesund durch die Feiertage (https://www.vetmeduni.ac.at/.../vetmed_Tipps_Weihnachten...) (Abruf: 11/2021)

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